Algemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):
1. Allgemeines zur Bauleistung
1.1. Die im Angebot genannten Preise setzen einen reibungslosen Bauablauf voraus.
1.2. Bei Störungen, Zeitverschiebungen oder Änderungen am Bauvorhaben durch Bauherren oder Fremdgewerken können zusätzliche Kosten entstehen, die demBauherren in Rechnung gestellt werden.
2. Preise und Stundenverrechnungssätze
2.1. Facharbeiter: 62,50 € pro Stunde (für Klärungen, Abstimmungen, Wartezeiten).
2.2. Bauleiter: 79,80 € pro Stunde (für Klärungen, Abstimmungen, Wartezeiten).
2.3. Alle Preise basieren auf den aktuellen Markt- und Lohnkosten. Änderungen behalten wir uns vor.
3. Aufmaß
3.1. Für die Abrechnung nutzen wir die Aufmaßregeln der VOB Teil C.
3.2. Bauliche Elemente wie Türen, Fenster, Türen oder Leisten unter 2,5 m² werden gemäß diesen Regeln übermessen.
4. Auftragsbestätigung
4.1. Aufträge können erst nach schriftlicher Bestätigung des Kunden angenommen werden.
4.2. Der Kunde/Bauherrr bestätigt damit, dass er über die rechtlichen Befugnisse zur Auftragserteilung verfügt und die AGB akzeptiert.
5. Ausführungszeiten
5.1. Verbindliche Ausführungszeiträume werden nach Auftragsbestätigung final abgestimmt.
5.2. Abweichungen aufgrund von Witterung, Materiallieferverzögerungen, Verzögerungen durch andere Gewerke oder krankheitsbedingte Ausfälle sind möglich und berechtigen nicht zu Schadensersatzforderungen.
6. Zahlungsbedingungen
6.1. Zur Sicherung unserer Liquidität arbeiten wir bei größeren Projekten mit einem Zahlungsplan.
6.2. Üblicherweise ist eine Anzahlung von 30-50 % der geplanten Bausumme erforderlich oder Zahlungspläne gem. Vereinbarung.
6.3. Abschlagszahlungen erfolgen je nach Fortschritt.
6.4. Kleinaufträge sind mittels Akontorechnung zu 100 % im Voraus zu bezahlen. Die Ausführung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
7. Nachträge und Mehraufwand
7.1. Während der Bauphase können unvorhersehbare Herausforderungen auftreten, die zusätzliche Kosten verursachen. Diese werden gemäß § 650b Abs. 1 BGB als Nachtrag erfasst und in Rechnung gestellt. Abgerechnet wird nach tatsächlichem Aufmaß.
8. Vergütung von detaillierten Planungsleistungen
8.1. Fachtechnische Planungs-, Beratungs- und Vorleistungen wie Aufmaß, Baustellenbegehungen, technische Bestandsaufnahmen, detaillierten Kostenschätzungen, Ausarbeitungen, Skizzen, Detailplanungen oder Abstimmungen mit Behörden und Denkmalschutzstellen sind vergütungspflichtige Leistungen.
8.2. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Leistungen über eine übliche kostenlose Angebotserstellung hinausgehen oder einen eigenständigen fachlichen und wirtschaftlichen Wert besitzen.
8.3. Erfolgt nach Erstellung der Planungs- oder Vorleistungen keine Beauftragung unseres Unternehmens zur Ausführung der angebotenen Bauleistungen, behalten wir uns vor, die entstandenen Aufwendungen gemäß §§ 631, 632 BGB gesondert in Rechnung zu stellen.
8.4. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Zeitaufwand mit 85,90 € pro Stunde oder individueller Vereinbarung.
9. Geistiges Eigentum
9.1. Alle Leistungsbeschreibungen, Zeichnungen, Skizzen, Aufmaßberechnungen und Farbgestaltungen bleiben unser geistiges Eigentum.
9.2. Eine Weitergabe an Dritte oder eine zweckfremde Nutzung ist untersagt.
10. Widerrufsrecht für Verbraucher
10.1. Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht zu.
11. Erlöschen des Widerrufsrechts
11.1. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die handwerkliche Leistung vollständig erbracht wurde. Der Kunde stimmt hiermit zu, das Widerrufsrecht in diesem Fall zu verlieren.
11.2. Rückgabe von Waren
11.3. Bei Warenlieferungen ohne handwerkliche Leistung gilt eine Widerrufsfrist von 14 Tagen.
